Ansprüche der Autobesitzer

Die wichtigste Frage für Sie als Diesel-Besitzer lautet: Habe ich Ansprüche und wenn ja, welche?

Sollte Ihr Diesel-Fahrzeug von der unzulässigen Abgasmanipulation betroffen sein, weil eine verbotene Abschalteinrichtung (defeat device) verbaut wurde, stehen Ihnen grundsätzlich Gewährleistungsansprüche gegen den Fahrzeughändler (Autohaus) zu. Daneben bestehen auch Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller (z.B. VW).

Im Einzelnen:

ansprüche Gegenüber dem Fahrzeughändler bzw. Verkäufer

Gegenüber dem Fahrzeughändler / Verkäufer bestehen bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen Mängelgewährleistungsansprüche. Dies haben bereits zahlreiche Gerichte bestätigt. Danach stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel am Fahrzeug dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der betroffene Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und muss im Gegenzug das manipulierte Fahrzeug zurückgeben.

Die Gewährleistungsfrist des Händlers gilt aber bei Neufahrzeugen nur zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei Gebrauchtfahrzeugen verringert sich diese Frist auf ein Jahr.

Da die Gewährleistungsfristen insbesondere bei betroffenen VW-Kunden zwischenzeitlich oftmals abgelaufen sind, dürften Mängelgewährleistungsansprüche nicht mehr durchsetzbar sein. Bei Fahrzeugen anderer Marken (Audi, BMW, Mercedes etc.) sieht dies anders aus. Hier ist z.T. bis heute nicht klar, welche Modelle betroffen sind.

ansprüche Gegenüber dem Fahrzeughersteller (z.B. Volkswagen)

Neben den aufgezeigten Mängelgewährleistungsansprüchen haben betroffene Fahrzeugbesitzer auch Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet werden kann. So haben eine Vielzahl der damit befassten Gerichte VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Täuschung bzw. wegen Betrugs in über 10.000 Fällen verurteilt (siehe hierzu https://diesel-kläger.de/hunderte-erfolgreiche-urteile-im-abgasskandal). Infolge des Urteils muss VW das Auto zurücknehmen und dem Besitzer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Wie hoch ist mein Schadenersatzanspruch?

Wenn dem Hersteller eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) nachgewiesen werden kann, besteht der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Käufer erhält dann den Kaufpreis abzgl. einer Nutzungsentschädigung für die von ihm gefahrenen Kilometer. Die genaue Höhe können Sie mit unserem Online-Rechner  berechnen.

Ist dem Hersteller eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nicht nachzuweisen, dürfte in vielen Fällen jedoch eine Haftung wegen Fahrlässigkeit gegeben sein. Dies führt dann zu einem Schadeneratzanspruch in Höhe von mindestens 5% und höchstens 15% des gezahltens Kaufpreises, wobei dann das Fahrzeug bei dem Erwerber verbleibt.

Was können wir für Sie tun?

Die Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS bietet betroffenen Autobesitzern eine kostenfreie Prüfung der Handlungsalternativen an und empfiehlt Ihnen die für Sie wirtschaftlichste Lösung. Die Kanzlei steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

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MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte haben bereits zahlreiche Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern eingereicht und sind am Musterverfahren gegen VW beteiligt. Als eine der führenden Kanzleien im Diesel-Skandal setzt MÜLLER SEIDEL VOS auch die Rechte der Autobesitzer durch. Unsere Erfolgsquote aus mehr als 3.500 Verfahren beläuft sich auf über 94%.